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Generalanwalt beim EuGH, 17.04.1986 - 139/85 |
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Volltextveröffentlichung
- EU-Kommission
R. H. Kempf gegen Staatssecretaris van de Justitie.
Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Begriff des Arbeitnehmers
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 17.04.1986 - 139/85
- EuGH, 03.06.1986 - 139/85
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- EuGH, 23.03.1982 - 53/81
Levin / Staatssecretaris van Justitie
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.04.1986 - 139/85
Ausgangspunkt ist das Urteil des Gerichtshofes in der Rechtssache 53/81 (Levin, Sig. 1982, 1035), in dem festgestellt worden ist, daß nach den gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer auch derjenige ein Arbeitnehmer ist, der eine Teilzeitbeschäftigung ausübt und weniger als das in der betreffenden Branche garantierte Mindesteinkommen verdient, wenn es sich a) um "die Ausübung tatsächlicher und echter Tätigkeiten [handelt], wobei solche Tätigkeiten außer Betracht bleiben, die einen so geringen Umfang haben, daß sie sich als völlig untergeordnet und unwesentlich darstellen", und wenn b) der Betroffene "im Wirtschaftsleben tätig" ist. - EuGH, 27.03.1985 - 249/83
Hoeckx / Openbaar Centrum voor Maatschappelijk Welzijn Kalmthout
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.04.1986 - 139/85
Es wurde auf die Urteile vom 27. März 1985 in den Rechtssachen 249/83 (Hoeckx/ Openbaar Centrum voor Maatschappelijk Welzijn) und 122/84 (Scrivner/Centre public d'aide social de Chastre) verwiesen, in denen festgestellt wurde, daß eine Leistung zur Sicherstellung des Lebensunterhalts eine soziale Vergünstigung im Sinne von Artikel 7 Absatz 2 der Verordnung Nr. 1612/68 (…ABl. L 257, S. 2) ist.